Allgemeine Nutzungsbedingungen für öffentliche Räume

Die Stadtverwaltung Hohen Neuendorf entscheidet über die Überlassung der kommunalen Räume. Diese können für Veranstaltungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke I Veranstaltungen zu Versammlungs- und Schulungszwecken I Kulturveranstaltungen; auch kommerzieller Art I Feierlichkeiten nichtkommerzieller Art von Vereinen und Verbänden I sonstige Veranstaltungen, die im öffentlichen bzw. allgemeinen Interesse liegen I regelmäßige Trainings-, Übungs- und Probenzwecke und regelmäßige Vereinsarbeit genutzt werden.

Nutzungsberechtigte sind Vereine, Verbände, kommunale Wählergemeinschaften I Stadtverbände der Parteien sowie der Fraktionen I Personengruppen und Bürgerinitiativen I natürliche Personen I sonstige juristische Personen des privaten- oder öffentlichen Rechts, sofern sie ihren Wirkungsschwerpunkt in der Stadt Hohen Neuendorf haben oder sich der Veranstaltungszweck entsprechend des Leitbildes vorrangig an EinwohnerInnen der Stadt Hohen Neuendorf richtet.

Für private Feierlichkeiten steht den Bürgern von Hohen Neuendorf ausschließlich das Bürgerhaus Stolpe zur Verfügung.

 Die Vergabe erfolgt zentral über den Fachbereich Stadtservice.