Planfeststellungsverfahren, Bauleitpläne und Satzungen mit Bürgerbeteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der kommunalen Bauleitplanung
Wir stellen Ihnen auf diesen Seiten Unterlagen zu aktuellen Bauleitplanverfahren (siehe Seitenende) zur Verfügung. Diese Informationen sind allerdings nur während der Auslegung oder frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online. Wenn hier keine Informationen hinterlegt sind, findet zur Zeit keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder Auslegung statt.
Haben Sie Fragen zu laufenden Bauleitplanverfahren?
Für Auskünfte zu Bebauungsplänen oder anderen Satzungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Fachbereiches 5 Bauen.
Informationen bei:
Herrn | Luchterhand | Telefon: +49 3303 528 - 143 |
Frau | Fritzsch | Telefon: +49 3303 528 - 163 |
Einsichtnahme und Stellungnahme:
Die Unterlagen liegen in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Fachbereich 5 Bauen, Oranienburger Straße 2, im Raum 110 des 1. Obergeschosses (Fachdienst Planung und Hochbau, Liegenschaften, Klimaschutz) während folgender Zeiten
Montag |
von |
8:00 - 12:00 Uhr |
und |
14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag |
von |
8:00 - 12:00 Uhr |
und |
14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
von |
8:00 - 12:00 Uhr |
und |
14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag |
von |
8:00 - 12:00 Uhr |
und |
14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag |
von |
8:00 - 12:00 Uhr |
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zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist (Zeitraum der Beteiligung) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hohen Neuendorf, Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf abgegeben werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, Stellungnahmen per E-Mail an <stadtplanung@hohen-neuendorf.de> zu schicken. Es wird gebeten, die vollständige postalische Anschrift anzugeben.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzerklärung – Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welches mit ausliegt.
Unterlagen zu aktuellen Bauleitplanverfahren
Änderungsverfahren Bebauungsplan Nr. 10-2 afG: "Nördlich der Erdmannstraße/OT Hohen Neuendorf"
Frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 (1) BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 23. Februar 2023 den Beschluss B 003/2023 gefasst, den Bebauungsplan Nr. 10-2 afG mit der Bezeichnung "Nördlich der Erdmannstraße/OT Hohen Neuendorf" zu ändern.
Plangebiet/Geltungsbereich der Planänderung
Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans liegt nordwestlich des Stadtteilzentrums von Hohen Neuendorf und umfasst eine überwiegend bebaute Fläche zwischen der Birkenwerderstraße und der Wiesenstraße, nördlich der Erdmannstraße. Innerhalb des Geltungsbereiches verläuft die Lindaustraße. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst einen südlich der Grundstücke Lindaustraße 10 bis 11A gelegenen Teilbereich innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche der Lindaustraße und ist auf dem Auszug aus der Planzeichnung (Teil A) des o. g. Bebauungsplans umgrenzt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planänderung
Ziel der Planänderung ist die Festsetzung eines Teils der Lindaustraße als Verkehrsfläche, innerhalb derer eine Nutzung durch den Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich nicht zulässig ist. Damit soll der Zweck erreicht werden, dass Kraftfahrzeugen ein Durchgangsverkehr grundsätzlich verboten wird.
Verfahren
Das Planänderungsverfahren soll im Regelverfahren nach § 2 BauGB einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
Beteiligung/Frühzeitige Unterrichtung
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum
vom 9. Januar bis einschließlich 13. Februar 2024
sich zu informieren.