Bundestagswahl 2021

20. Bundestagswahl

Ergebnisse (oberhavel.de)

Ergebnisse (brandenburg.de)

*Die Ergebnisse sind ab dem 26.09.2021 um 18:00 Uhr abrufbar.

Briefwahlunterlagen (online) beantragen

Wer zur Bundestagswahl am 26. September 2021 nicht persönlich wählen gehen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und seine Stimme schon vorher abzugeben. Voraussetzung ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. des Personalausweises. Die Briefwahlunterlagen können nicht nur schriftlich oder persönlich, sondern auch online unter https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=12065144%20 angefordert werden.

Hygienemaßnahmen zur sicheren Durchführung der Bundestagswahl 2021

 Die Gesundheit der Wählenden als auch Wahlhelfenden liegt uns sehr am Herzen. Daher hat die Stadt Hohen Neuendorf ein Hygienekonzept erarbeitet, um die Wahl für alle möglichst sicher zu gestalten.

Unsere Maßnahmen um Sie zu schützen sind:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
  • Zugangskontrolle in den Wahllokalen
  • Spuckschutzwände
  • Tragen mindestens einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bei nicht möglicher Einhaltung des Mindestabstands außerhalb der Wahllokale und generell im Wahllokal
  • Hinweisschilder zu den Hygienemaßnahmen vor den Wahllokalen
  • Gute Durchlüftung der Wahlräume
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
  • Bereitstellung von dokumentenechten, antibakteriellen und antiviralen Stiften
  • Testung des Wahlvorstandes vor Beginn der Wahlhandlung
  • Klare Wege-Führung durch entsprechende Hinweisschilder
  • Regelmäßiges Desinfizieren der Oberflächen

 

So können Sie uns helfen:                                               

  • Tragen einer mindestens medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
  • Desinfizieren der Hände oder gründliches Händewaschen
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
  • Eigenen Stift mitbringen
  • Möglichst wenig sprechen im Wahllokal, um die Aerosolbildung zu reduzieren
  • Beachtung der Hinweisschilder
  • Alle Unterlagen zum kontaktlosen Vorzeigen parat halten, lediglich die Wahlbenachrichtigung wird einbehalten

 

Bei Krankheitssymptomen suchen Sie das Wahllokal bitte nicht auf, sondern nutzen Sie den Wahlschein. Dieser kann am Wahltag noch bis 15 Uhr im Rathaus der Stadt Hohen Neuendorf, Oranienburger Str.2 in Hohen Neuendorf beantragt werden. Sie erhalten dann Ihre Briefwahlunterlagen vor Ort. Diese müssen bis 18 Uhr im Rathaus der Stadt Hohen Neuendorf abgeben werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen die Wahlleitung der Stadt Hohen Neuendorf

 

Extra Schalter zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen geöffnet

Ab Montag, den 23. August 2021 können Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus beantragen, abholen bzw. die Briefwahl gleich vor Ort vornehmen. Ausschließlich hierfür der Raum U_0.9 im UG bis zum 24. September 2021 von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten besetzt:

 

Mo.  8 - 12 Uhr und 13:30 - 16 Uhr
Di.  8 - 12 Uhr und 13:30 - 18 Uhr
Mi.  8 - 12 Uhr und 13:30 - 16 Uhr
Do.  8 - 12 Uhr und 13:30 - 17 Uhr
Fr.  8 - 12 Uhr

 

Am Samstag den 18 September 2021, in der Zeit 8 - 12 Uhr und am Freitag, den 24. September,  in der Zeit von 13:30 bis 18 Uhr  können zusätzlich Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie noch bis zum Wahltag, um 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragen.

 Wahlkabine und Wahlurne sind in der Ausgabe vorhanden.  Zwingend erforderlich ist das Vorlegen der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises. 

Wer bis zum 30. August 2021 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, kann sich bei Wahlleiter Fabian Kulow unter Telefon (03303) 528-238 oder -141 melden. Aktuelle Informationen gibt es unter www.hohen-neuendorf.de/wahlen.

Wir suchen Wahlhelfer*innen für die 20. Bundestagswahl am 26. September 2021

Die Stadt Hohen Neuendorf sucht für die Bundestagswahl am 26. September 2021 wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie und die wiederum lebt von der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Um Wahlen zu organisieren, durchzuführen und die Ergebnisse zu ermitteln, sind umfangreiche Arbeiten nötig.

Das Wahlgebiet unserer Stadt wird für die kommende Wahl aus 22 Wahlbezirken und sieben Briefwahllokalen bestehen. Neben dem Einsatz städtischer Bediensteter sind wir dabei auch auf die Hilfe und Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Was ist ein Wahlvorstand?

Für jeden der 22 Wahlbezirke und in jedem Briefwahlbezirke wird ein Wahlvorstand einberufen. Dieser gewährleistet am Wahltag den reibungslosen Ablauf. Der Wahlvorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einem/einer Stellvertreter/in und bis zu sieben Beisitzer/innen.

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Union haben, mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind. Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse. Das Wahlbüro bietet vorab Schulungen an. Die Termine werden mit der Einberufung bekannt gegeben.

Was macht ein/e Wahlhelfer/in?

Die Wahlhelfer in den Wahllokalen haben folgende Aufgaben:

• Prüfung der Wahlberechtigung

• Ausgabe der Stimmzettel

• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis

• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe

• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr

Im Regelfall muss ein/e Wahlhelfer/in im Wahllokal nicht den ganzen Tag anwesend sein, eine Absprache zur Arbeit in Schichten ist selbstverständlich möglich. Wichtig ist nur, dass alle Wahlhelfende zur Auszählung ab 18 Uhr anwesend sind.

Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes treffen sich erst gegen 14 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18 Uhr die vorab per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus.

Gibt es eine Vergütung für die Arbeit als Wahlhelfer?

Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in folgender Höhe gezahlt:

Wahlvorstand 45 Euro, stellvertretender Wahlvorstand und Beisitzer/innen je 35 Euro.

Stimmt es, dass Wahlhelfer/innen einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben?

Seit dem 10. März 2021 sind Wahlhelfende laut § 4 Abs. 1 Nr. 4 d) Coronavirus – Impfverordnung Teil der Personengruppe mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) und haben Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Die Bescheinigung des Wahlleiters über die Eigenschaft als Mitglied eines Wahlvorstandes für die Wahlen am 26. September 2021 reicht für die Vereinbarung eines Impftermins aus. Impftermine können über die zentrale Terminvergabeplattform des Landes Brandenburg https://brandenburg-impft.de oder über den Hausarzt / die Hausärztin vereinbart werden.

Wie kann ich mich als Wahlhelfer/in melden?

Wenn Sie Wahlhelfer/in werden möchten, können Sie sich mit dem unten aufgeführten Vordruck anmelden. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden berücksichtigt und meistens erfüllt.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter wahlen@hohen-neuendorf.de

Telefonisch erreichen Sie uns in unserem Wahlbüro unter: (03303) 528-300