Ehrenbürger der Stadt Hohen Neuendorf

Wer kann Ehrenbürger der Stadt werden?

§ 26 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ermächtigt die Stadt, Ehrenbürgerrechte und Ehrenbezeichnungen an Persönlichkeiten zu verleihen, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben. Auf dieser Grundlage hat am 28.11.1996 die Gemeindevertretung Hohen Neuendorf eine Satzung  zur Ehrung verdienter Bürger erlassen.

Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kommt seiner Natur nach die Verleihung nur an natürliche Personen in Betracht. Die „besonderen Verdienste" können auf kulturellem, wissenschaftlichem Gebiet ebenso wie in wirtschaftlich-technischen Bereichen, insbesondere auch im kommunalpolitischen Wirken liegen; die Art des Verdienstes ist nicht näher bestimmt. Die Förderer gemeindlicher Einrichtungen, Anlagen, Bauwerke (u. a. durch Stiftungen) kommen ebenso in Betracht wie Dichter, Forscher, Wirtschaftler, Techniker oder Staats- und Kommunalpolitiker, die der Stadt besondere Förderung gebracht haben.