825m² Baugrundstück An der alten Schule 2 (Bestellung Erbbaurecht Wohnen)

Donnerstag, 15. Februar 2024 - 12:00
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Die Stadt Hohen Neuendorf stellt zum Höchstgebot das in sehr guter Nord-Süd-Ausrichtung gelegene Leergrundstück (Einmündung von der Hauptstr. zwischen Haus-Nr. 5 und 7/ Landesstraße L 20) in Erbbaurecht (Wohnen) mit einer Dauer von 90 Jahren, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordneten, zur Verfügung. 
Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Borgsdorf, Flur 2, Flurstück 291 und hat eine katasteramtliche Größe von 825m² (Gebäude- und Freifläche), im Bereich Alt-Borgsdorf, Pinnow.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hohen Neuendorf stellt das Grundstück als Wohnbaufläche dar. Der FNP hat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 10/10 vom 20. Oktober 2001 Rechtskraft erlangt. 
Die Liegenschaft befindet sich zudem innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bauleitplanes Nr. 28 „Kanalstr./ Hauptstr. Stadtteil Borgsdorf“, darin als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung vom 15.01.2008 in Kraft getreten. Der Grundbesitz liegt ebenfalls im Trinkwasserschutzgebiet Zone III. 
Des Weiteren gilt für das Grundstück die rechtskräftige Baumschutzsatzung der Stadt Hohen Neuendorf.
Auf dem Grundstück ruhen noch öffentliche Lasten, die vom Erbbauberechtigten zu übernehmen sind. Die Art und Höhe sind im Fachdienst Tiefbau, Frau Pense, unter der Tel.-Nr. 03303-528121 zu erfragen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Objekt als Kampfmittelverdachtsfläche beim staatlichen Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg gelistet ist. Die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt eine Baugenehmigung für mit Kampfmitteln belastete Gebiete erst nach Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung. Nähere Auskünfte erteilt der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst, -Verwaltungszentrum B-, Hauptallee 116/8 in 15806 Zossen OT Wünsdorf (Tel.-Nr. 033702/214 160-162 oder E-Mail kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de).
Verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken können nur im Rahmen der Prüfung eines Bauvorbescheides gemäß § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) bzw. im Rahmen eines Bauantrags gemäß § 67 BbgBO getroffen werden.

Das Mindestgebot für den Erbbauzins beträgt 12.705,00€/Jahr und entspricht 3,5% des Verkehrswertes. Die Zahlung hat vorzugsweise monatlich zu erfolgen.

Vertraglich wird eine Bebauungsverpflichtung vereinbart, sodass das Grundstück innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag des Vertragsabschlusses mit einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude zu bebauen ist. 

Bitte reichen Sie Ihr Angebot, die Eigenerklärung (siehe Formular in der Anlage) und eine Finanzierungsbestätigung schriftlich bis zum 15.02.2024, 12:00 Uhr in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift „IMMOBILIENGEBOT – An der alten Schule 2 (bitte nicht öffnen)“ an die

Stadt Hohen Neuendorf
FB 5 – Bauen/ FD Planung
Oranienburger Str. 2
16540 Hohen Neuendorf

Folgende Unterlagen sind je Bewerber/in einzureichen:
·         Finanzierungsbestätigung eines europäischen Bankinstitutes (kein Kreditvertrag) bzw. ein Bonitätsnachweis für die Errichtung eines Wohngebäudes (mindestens 100.000,00€ Brutto)
·         Eigenerklärung zur Nutzung des Grundstückes für eigene Wohnzwecke
·         Einverständniserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten
·         Unterlagen zum geplanten Bauvorhaben

Wünschenswert ist zudem die Angabe zur Höhe einer ggf. erforderlichen Grundschuldbestellung zugunsten des finanzierenden Gläubigers.

Ihre Fragen zum Grundstück können Sie gern schriftlich per E-Mail an Frau Kotke unter Kotke@hohen-neuendorf.de oder telefonisch unter 03303-528 141 richten. Gern können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Allgemeine Hinweise:

Besuchsberechtigung:         Die Besichtigung des Grundstückes kann von der öffentlichen Straße aus erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass das ungenehmigte Betreten des Ausschreibungsobjektes nicht gestattet ist. 

Haftungsausschluss:            Dieses Angebot erfolgt freibleibend (d.h. ohne rechtliche Bindung für die Stadt Hohen Neuendorf. Es ist als Aufforderung zur Abgabe eines Gebotes zu verstehen). Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Erbbaurechtsgeber ist die Stadt Hohen Neuendorf. Für den Erbbaurechtsnehmer fällt keine Maklerprovision an. 
Die Entscheidung zur Vergabe eines Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die Stadt Hohen Neuendorf ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.

Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
 

Lageplan, ohne Maßstab

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Einmündung in öffentliche Straße (Anliegerstraße) ab L 20/ Hauptstraße