Häufig gestellte Fragen / FAQs

Wieviele Flüchtlinge leben in Hohen Neuendorf?

Der Anteil ausländischstämmiger Hohen Neuendorfer beträgt insgesamt knapp 2 Prozent. In der Stadt Hohen Neuendorf leben derzeit 2 Flüchtlinge in einer städtischen Wohnung.

Der Landkreis Oberhavel nahm im Jahr 2015 1.920 Asylbewerber auf. Diese wurden nach einem Schlüssel auf alle Kommunen im Kreis verteilt. Bisher lebten nahezu alle Asylbeweber in Hennigsdorf und machten dort 3,22 Prozent der Geamtbevölkerung aus. Dieser Prozentsatz wurde als Berechnungsgrundlage genommen. Demnach entfallen auf die Stadt Hohen Neuendorf in den nächsten 5 Jahren 820 Asylbewerber.

Der Landkreis Oberhavel hat den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für 240 Flüchtlinge an der Margeritenstraße 3 in Borgsdorf angekündigt, deren Fertigstellung für Herbst 2016 geplant ist. Darüber hinaus soll Borgsdorf keine weiteren Asylbewerber aufnehmen. Eine weitere Unterkunft für Asylbewerber soll in der Friedrich-Naumann-Straße in Hohen Neuendorf entstehen.

Wer bestimmt, wieviele Flüchtlinge an welchem Standort untergebracht werden?

Die Entscheidung über die Unterbringung von Asylbewerbern trifft die Kreisverwaltung eigenständig und weitgehend ohne Beteiligung der Bürgermeister, der Gemeindevertretungen und Kreistage. Die Kommunen wurden am Jahresanfang 2015 zur Benennung möglicher Flächen innerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen aufgefordert. Die Stadtverwaltung hat im Stadtgebiet 10 mögliche Flächen identifiziert, die über eine bestimmte Mindestgröße und eine geeignete Anbindung an die Nahversorgung und soziale Infrastruktur gewährleisten. Im Folgenden wurde der  Bürgermeister über die konkrete Standortauswahl lediglich unterrichtet. Aktuell betrifft es 14 Standorte im Kreis, die zur Bebauung vorgesehen sind.

In Borgsdorf wurde bemängelt, dass die Anzahl der Asylbewerber gemessen an der Einwohnerzahl zu hoch sei. Es wird nach Aussagen der Kreisverwaltung auf gerechte Verteilung der Asylbewerber in alle Städte und Gemeinden geachtet. In der gegenwärtigen Situation könne die Kreisverwaltung jedoch nicht noch auf Ortsteilproporz achten, hieß es bei der Informationsveranstaltung in Borgsdorf. Alle Ortsteile würden, wie in allen Gemeinden des Landkreises, als gemeinsame Stadt betrachtet.

Die Kreisverwaltung bebaut vorrangig Flächen, deren Eigentümer sie bereits ist und auf denen Baurecht besteht, weil die Unterkünfte schnell verfügbar sein müssen. Zwischendurch macht es der ungebrochene Zustrom von Menschen unabdingbar, auch Notunterkünfte wie Sporthallen oder Versammlungsräume zu belegen. Als Notfallunterkünfte sollten vorrangig kreiseigene Sporthallen in einer maximalen Belegungsdauer von drei Monaten genutzt werden. Die Kreisverwaltung hat zudem die Kaserne in Lehnitz erworben, um dort durch ein kreiseigenes Verteilzentrum Puffer zu schaffen, und in den Kommunen die Belegung von Notunterkünften zu vermeiden.

Wie wird die Gemeinschaftsunterkunft in Borgsdorf aussehen?

Die Planung für den Standort Margeritenstraße 3 in Borgsdorf sieht vor, dass vier zweigeschossige Gebäude in Modulbauweise parallel zur Straße in etwa in der Flucht der Förderschule errichtet werden. Die Anlage wird nach dem Brandenburgischen Mindeststandard für Gemeinschaftsunterkünfte hergestellt. Danach stehen jedem Bewohner 6 Quadratmeter Wohnfläche im Mehrbettzimmer zu. Es soll ein öffentlich zugänglicher Spielplatz angelegt werden. Die Unterkunft soll bis zu 196 Personen aufnehmen können.

Das Grundstück ist 12.000 Quadratmeter groß. etwa 5.000 Quadratmeter sollen nun bebaut werden, so dass 7.000 Quadratmeter belassen werden wie sie sind. Der Landrat legte klar, dass es sich um ein baurechtlich übliches Verfahren handele. Analog von Bauwerken wie dem Sportplatz Borgsdorf oder der Grundschule Niederheide, wo auch Waldumwandlung stattgefunden hatte, werden Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Landrat Weskamp schloss aus, dass an diesem Standort später weitere Bauabschnitte für Asylunterkünfte genutzt würden. Der im Juli 2015 im Hauptausschuss angekündigte Soziale Wohnungsbau werde zudem auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt verschoben. Die Förderschule wird als Förderschule auch über das Jahr 2018 hinaus Bestand haben.

Wie werden Sicherheit und Betreuung gewährleistet?

Für je 120 Personen sind ein Sozialarbeiter, ein Betreuer und eine Person Wachschutz rund um die Uhr vorgesehen. Zusätzlich wird das Gelände umzäunt und bestreift. Dieser Schlüssel wird vom Land gesenkt werden.

Ist durch Asylbewerber ein Anstieg der Kriminialität zu befürchten?

Sorgen der Bürger nach einem Ansteigen der Kriminalität im Umfeld von Aslybewerberunterkünften zerstreute der Leiter der Polizeiinspektion Oberhavel, Lars Borchardt, im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Borgsdorf. Seit 2013 führt die Polizei genaue Statistiken an den Gemeinschaftsunterkünften in Hennigsdorf und Lehnitz. Von insgesamt 150 Polizeieinsätzen, davon nur teilweise Straftaten, bezogen sich 99 Prozent auf Auseinandersetzungen innerhalb der Einrichtung. In Stolpe Süd leben 500 Asylbewerber in den Unterkünften. In diesem Jahr hatte die Polizei 38 Einsätze vor Ort, darunter nur einen außerhalb der Anlage. Wenn Asylbewerber Straftaten begehen, und das geschieht etwa genauso häufig wie unter den Oberhavelern, werden sie genauso angezeigt wie Bundesbürger. Im Jahr 2014 gab es in Borgsdorf 287 Straftaten, 1.700 im Stadtgebiet. Dies liegt fast 10 Prozent unter dem Landesdurchschnitt und über 50 Prozent unter dem Durchschnitt Berlins.

Wie wird die ärztliche Versorgung gewährleistet?

Flüchtlinge werden in der Regel in der Erstaufnahmeeinrichtung grundlegend untersucht und geimpft, bevor sie in die Gemeinschaftsunterkünfte weiterreisen. Es besteht daher kein Anlass zur Furcht, dass von Asylbewerbern eine erhöhte Ansteckungsgefahr ausgeht.

Amtsarzt Christian Schulze hat bereits am 2. September 2015 eine Zusammenkunft der Ärzte und Apotheker im Rathaus Hohen Neuendorf organisisert, um sich auf das Eintreffen der Asylbewerber vorzubereiten. Er legte dabei klar, dass Asylbewerber nur Anspruch auf akute medizinische Versorgung haben, in vielen Fällen seien dafür die kreiseigenen Kliniken zuständig. Asylbewerber müssen sich dafür vor dem Arztbesuch von der Kreisverwaltung eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen lassen; dies kann auch im der Unterkunft durch den Sozialarbeiter erfolgen. Für die Behandlung einer chronischen Erkrankung bedarf es der Zustimmung des Amtsarztes nach Einzelfallprüfung.

Asylbewerber dürfen ihren Arzt frei wählen. Viele suchen gerne einen Arzt in Berlin auf, der ihre Sprache spricht. Die in Borgsdorf und dem Stadtgebiet ansässigen Ärzte versicherten jedoch, dass die regulären Patienten und Behandlungen keine Beeinträchtigungen erfahren würden.

Wie werden Asylbewerber versorgt?

Die Asylbewerber versorgen sich in den Unterkünften selbst und müssen ihren kompletten Lebensunterhalt, mit Ausnahme der kostenfreien Unterkunft, von Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten. Der Satz liegt rund 30 Euro unter dem Regelsatz von Hartz IV.

Wer bringt die Kosten auf und müssen die Einwohner mit Nachteilen rechnen?

Die Kosten für Unterbringung und Unterhalt werde der Landkreis aus Rücklagen aufbringen, erklärte Landrat Ludger Weskamp in einer Anwohnerversammlung. Der Landkreis sei schuldenfrei und er fordere die vollständige Ausgleichsfinanzierung der Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern durch das Land und den Bund, so Landrat Weskamp. Die Kommunen müssten nicht für Unterkunftskosten aufkommen. Er schloss aus, dass die Kreisumlage erhöht werde und dadurch in den Kommunen weniger Geld für Investitionen übrig bleibe. Ebenso wenig werde die Kreisverwaltung bei Investitionen in Bildung oder Verkehr sparen. Die Unterbringung von Asylbewerbern werde somit an keiner Stelle zu Lasten der Einwohner in den Kommunen gehen.

Auch Brandenburgs Finanzminister Christian Görke besätigte diese Aussagen in einer internen Sitzung beim Besuch in Hohen Neuendorf Mitte Oktober. Er schloss jedoch mittelfristig nicht aus, dass es zu Deckungslücken in den öffentlichen Haushalten kommen könnte.

Kann noch geregelter Schulunterricht stattfinden oder sinkt das Niveau des Unterrichts wegen Sprachschwierigkeiten?

Gegenwärtig sind knapp 200 Kinder und Jugendliche im Landkreis angekommen, davon 73 im schulpflichtigen Alter. Sie werden ab dem ersten Tag nach der Anmeldung schulpflichtig – etwas, das man in den Heimatländern oft nicht kennt. Bis zu einem Jahr werden sie in übergreifenden Klassen sprachqualifiziert, bevor sie in den Regelunterricht eingebunden werden. Danach erhalten die Schulen zusätzliche Förderstunden und -kurse für diese Schüler. In Borgsdorf werde es ab dem 2. Halbjahr mehr Stunden geben, kündigte Schulrat Harald Schmidt an. Vielfach sei in Klassen dadurch eine positive Wirkung entstanden, da diese Kinder lernbegierig seien und sehr schnelle Fortschritte machen, was auch die anderen Kinder motiviert.

Kindergartenkinder werden von den Eltern in der Regel selbst betreut und erreichen die Einrichtungen gar nicht. Problematisch sieht Schulrat Schmidt, ausreichend qualifizierte Lehrer für Deutsch als Fremdsprache zu bekommen. Hier sind Crashkurse vorgesehen, die sich an alle Interessierten richten, auch wenn sie bisher keine Lehrer waren.

Dürfen Asylbewerber arbeiten?

Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Lediglich Projektarbeit in und um die Unterkunft ist gegen eine geringe Aufwandsentschädigung von rund 1 Euro erlaubt. Nach drei Monaten können sich Flüchtlinge beim Arbeitsamt melden. Es gilt aber eine Vorrangprüfung, ob nicht dieselbe Stelle ein deutscher oder europäischer Arbeitnehmer oder ein bereits anerkannter Flüchtling antreten könnte. Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen.

Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge - ohne die oben beschriebenen Einschränkungen - arbeiten.

Wie sieht es mit der Residenzpflicht aus?

In den ersten drei Monaten nach Einreise in das Bundesgebiet ist der Aufenthaltsort nach dem Asyl- und Aufenthaltsrecht beschränkt, in unserer Region auf Berlin und Brandenburg. Danach können sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Bundesgebiet frei bewegen, sofern die Ausländerbehörde nichts anderes anordnet. Diese Lockerung der Residenzpflicht gilt seit Jahresbeginn.

Woher kommen die Flüchtlinge?

Wie werden die Flüchtlinge in den Unterkünften betreut?

Für die Ausstattung der Unterkünfte mit Mobiliar, Bettzeug und einer persönlichen Grundausstattung sorgt der Landkreis. Hier sind Normen einzuhalten. Für je 120 Flüchtlinge ist in der Einrichtung ein Sozialabeiter beschäftigt. Der Landkreis Oberhavel stellt darüber hinaus den Flüchtlingen noch einen zusätzlichen Betreuer zur Seite. Dieser hilft bei Behördengängen, Antragstellungen und alltäglichen Belangen. Er ist häufig der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Leben auch außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft. Für die Betreuung der Menschen, die in Wohnungen untergebracht sind, stehen zusätzlich mobile Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung.

Im Umfeld sorgen Ehrenamtler aus Willkommensinitiativen für Betreuungs- und Integrationsangebote.