Lärmaktionsplan

Die Gemeinden und Städte sind verpflichtet nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) Lärmaktionsplanungen aufzustellen und fortzuschreiben.

Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Im Jahr 2008 hat die Stadt Hohen Neuendorf den ersten Lärmaktionsplan aufgestellt. Es folgten in den Jahren 2014 und 2019 die 2. bzw. 3. Stufe. 

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung - Stufe 4

1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Ziel der frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit ist vordergründig die Unterrichtung über die Ergebnisse der überarbeiteten Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mindestens 3 Mio. Kfz/Jahr. 

 

Die frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes fand in der Zeit vom 28. November 2023 bis einschließlich 15. Dezember 2023 statt.

 

 

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf der 4. Stufe mit Maßnahmenvorschlägen für folgende Hauptverkehrsstraßen 

 

 

A10, A111, B96, L20 (teilweise), L171 (teilweise)

 

zur Beteiligung offen gelegt. 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Rathaus werden die Ergebnisse der Fortschreibung vorgestellt und Fragen aus der Öffentlichkeit beantwortet. 

 

 

Öffentliche Informationsveranstaltung

Zeit: Mi 28.02.2024 / 18.00 - 19.00 Uhr

Ort: Ratssaal, Oranienburger Str. 2, 16540 Hohen Neuendorf

 

 

Darüber hinaus wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan ab dem 

 

28. Februar 2024 bis zum 28. März 2024

 

hier zur Einsicht bereit gestellt. 

 

Zur Einsicht bereitgestellte Unterlagen: 

Weitere Informationen

Darüber hinaus liegen die Unterlagen während folgender Zeiten

Montag von           8:00 – 12:00 Uhr               
Dienstag von         8:00 – 12:00 Uhr                    und      14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch von        8:00 – 12:00 Uhr                   
Donnerstag von    8:00 – 12:00 Uhr                    und      14:00 - 17:00 Uhr

oder nach persönlicher Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Einsichtnahme
in der 
                                    Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
                                                FB 5 Bauen
                                                1. Obergeschoss, Raum N_1.10 (Offenlageraum)
                                                Oranienburger Str. 2
                                               16540 Hohen Neuendorf

öffentlich aus. 

Anregungen und Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist in Textform bei der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf oder an die Mailadresse: stadtplanung@hohen-neuendorf.de geschickt werden.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzerklärung – Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welches mit ausliegt. 

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung stehen auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft Umweltschutz und Klima des Landes Brandenburg unter:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/immissionsschutz/laerm/umgebungslaerm/

bereit. Dort finden Sie auch den Bericht zur Methodik der Lärmkartierung für die Aufbereitung der Eingangsdaten der Lärmkartierung zum Download. Ebenso finden Sie unter: 

https://viewer.brandenburg.de/strassenlaerm_2022/

den Zugang zur aktuellen Kartenanwendung.

Schienenverkehrslärm

Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser.

Fragen zur Lärmkartierung an den Schienenwegen richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.

 

Lärmaktionsplanung Schiene

Am 20. November 2023 veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und es begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4.

Während der ersten Phase im März und April 2023 haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet. Die Ergebnisse und weitere Informationen sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes zu finden, der auf dieser Internetseite veröffentlicht wird: www.laermaktionsplanung-schiene.de