Wahlen - ein Instrument demokratischer Kontrolle

Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen einer Demokratie. Es gehört zu den politischen Grundrechten und stellt eine wichtige Form demokratischer Kontrolle dar. Bei Wahlen übertragen die Wahlberechtigten ihre Macht, politische Entscheidungen zu treffen, für einen bestimmten Zeitraum stellvertretend an die von ihnen gewählten Vertreter (repräsentative Demokratie).

Wahlen finden auf jeder Ebene statt, von Kommunalwahlen in Städten und Gemeinden bis hin zur Wahl des Europäischen Parlaments in der Europäischen Union.

Gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes finden Wahlen nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl statt.

Bei Fragen erreichen Sie unser Wahlbüro telefonisch unter: (03303) 528-300