Nachtragsbaugenehmigung für Sportplatz erteilt

Nutzungseinschränkung für Sportplatz Niederheide aufgehoben

(23.10.2015)  Der Sportplatz in der Niederheide kann wieder vollumfänglich genutzt werden. Am 19.10.2015 erteilte die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel die Nachtragsbaugenehmigung für den Kunstrasenplatz, die Flutlichtanlage und die neuen Lärmschutzwände. Damit einhergehend regelte sie die Nutzungszeiten neu.

Der Kunstrasenplatz kann damit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 22 Uhr offiziell für den Schul-, Trainings- und Freizeitbetrieb genutzt werden. Samstags ist der Spielbetrieb zwischen 9 und 18 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Der Freizeitbetrieb ist jeweils zwischen 9 und 22 Uhr gestattet.

„Damit ist im Wesentlichen alles geregelt“, zeigt sich Lutz Kiehne, Vorsitzender des Sportvereins Blau Weiß Hohen Neuendorf, gleichermaßen erfreut wie erleichtert. Insbesondere das Kicken von Freizeitsportlern außerhalb von Trainings- und Spielbetrieb hatte regelmäßig zu Streitigkeiten mit den Anwohnern geführt.

Gegen die Lärm- und Immissionsbelastung ließ die Stadt in den Sommerferien eine Lärmschutzwand errichten und die Flutlichtanlage DIN-gerecht erneuern.

Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen Anwohnern und dem Sportverein bzw. der Stadt sollte somit beigelegt werden können. Dieser hatte im Jahr 2000 mit dem Bau des Kunstrasenplatzes begonnen, in dessen Folge der Sportplatz stärker genutzt wurde.