Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird dementsprechend von der Gemeinde erhoben. Wann und in welcher Höhe die Grundsteuer erhoben wird, regelt das Grundsteuergesetz. Daneben findet für die Bewertung des Grundstücks das Bewertungsgesetz seine Anwendung.

Die Besteuerungsgrundlage wird durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Oranienburg ermittelt und festgestellt. Die Feststellung des Einheitswertes und die Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt zum 01.01. des Jahres.

Mit dem festgesetzten Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes ermittelt die Gemeinde mit dem von ihr festgesetzten Hebesatz die zu leistende Abgabenhöhe für die Grundsteuer mittels eines Bescheides. Die Grundsteuer ist jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Bei jährlicher Zahlung ist die Zahlung jeweils am 01.07. fällig. Die Grundsteuerbescheide sind in der Regel für die Folgejahre gültig und werden daher nicht jährlich verschickt.

Wichtig: Alle Veränderungen, die eine Änderung des Grundsteuermessbetrages (z. B. durch Neu-, Um- und Ausbau von Gebäuden, Vermessungen von Grundstücken u. ä.) oder eine Änderung des Steuerpflichtigen (z. B. durch Verkäufe, Schenkungen, Erbgänge u. ä.) nach sich ziehen, sind dem Finanzamt Oranienburg unter Angabe des dort geführten Aktenzeichens mitzuteilen.

Die Anschrift des Finanzamtes lautet:

Finanzamt Oranienburg

-Bewertungsstelle-

Heinrich-Grüber-Platz 3

16515 Oranienburg

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B kann der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze der Realsteuern der Stadt Hohen Neuendorf entnommen werden.

 

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