WahlhelferInnen zur Bundestagswahl gesucht

(11.05.2017)   Das deutsche Wahlrecht sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur aktiv (als Wähler) oder passiv (als Kandidat) an Wahlen teilnehmen, sondern auch als Wahlhelfer im Wahllokal bei der Registrierung zur Stimmabgabe und der anschließenden Auswertung aller abgegebenen Stimmzettel unterstützen können. In Hohen Neuendorf werden für die 17 Urnenwahlbezirke und drei Briefwahlbezirke noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Einzige Voraussetzung für die Mitarbeit im Wahlvorstand ist, dass Sie wahlberechtigt zur Wahl zum Deutschen Bundestag sind. Wahlberechtigt in der Bundesrepublik Deutschland sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Es werden keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt. Sie erhalten entsprechende Unterlagen, denen Sie alles entnehmen können, was Sie für dieses Ehrenamt wissen sollten. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde für alle Fragen gerne zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit an einer Schulungsveranstaltung teilzunehmen.

Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld gezahlt, das abhängig von der Funktion 35 Euro bzw. 30 Euro beträgt und nach getaner Mitwirkung überwiesen wird.

Wer gerne Wahlhelferin oder Wahlhelfer sein möchte, füllt einfach die Bereitschaftserklärung am Ende dieser Seite aus:
www.hohen-neuendorf.de/de/rathaus-politik/wahlen/bundestagswahl-2017