Liebe Wählerinnen, liebe Wähler,

am 19. September 2004 fand die Landtagswahl statt.

Hier auf unserer Homepage bieten wir Ihnen zur Wahl einen aktualisierten Überblick über die Ergebnisse.

Lothar Wolf
Hauptamtsleiter





Elektronische Beantragung eines Wahlscheins

Aktuelles

Zur Durchführung der Landtagswahl am 19. September 2004 werden in der Stadt Hohen Neuendorf 17 Wahlvorstände gebildet.

Für die Mitarbeit in den Wahlvorständen werden wahlberechtigte Bürger gesucht.

Gemäß § 83 Abs. 1 und 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden. Außerdem darf nach § 83 Abs. 4 BbgKWahlG niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Interessenten melden sich bitte beim Wahlleiter Herrn Wolf oder Herrn Denzer,

Tel. 528-0, im Rathaus Hohen Neuendorf,
Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf.

Wichtige Hinweise für die Wähler


(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland

oder

b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt.

(2) Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen.

(3) Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland

oder

b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach § 6a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt.

(4) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.

(5) Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk

oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.


Förmliche Voraussetzung der Wahlberechtigung ist die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Der Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 15.08.2004 für alle Wahlberechtigten, die zu diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften des Brandenburgischen Meldegesetzes in der Stadt Hohen Neuendorf mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung angemeldet sind.

Liegt die Hauptwohnung einer wahlberechtigten Person außerhalb des Wahlgebietes, wird sie am Ort der Nebenwohnung nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des BGB hat.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens zum 04.09.2004 bei der zuständigen Wahlbehörde zu stellen.
Der Antrag muss Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und die genaue Anschrift der wahlberechtigten Person enthalten und versichern, dass der Antragsteller bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat.

Eine Wahlberechtigte Person, die am Stichtag (15.08.2004) bei keiner Meldebörde des Landes Brandenburg angemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den sie sich vor Abschluss des Wählerverzeichnisses anmeldet.

Verlegt eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag (15.08.2004) ihren ständigen Wohnsitz in eine andere Gemeinde des Landes Brandenburg und meldet sie sich vor Abschluss des Wählerverzeichnisses (17.09.2004) bei der Meldebehörde des Zuzugsortes an, so wird sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsortes eingetragen.

Die Wahlbehörde gibt bis zum 19.08.2004 öffentlich bekannt, bei welcher Stelle, wie lange und zu welchen Tageszeiten das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann.

Der früheste Termin für die Beantragung von Wahlscheinen ist der 27.08.2004.

Hinweise für die elektronische Wahlscheinbeantragung

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 der Brandenburgischen Landeswahlverordnung hat jede wahlberechtigte Person das Recht, auch per E-Mail die Erteilung eines Wahlscheines zu beantragen. Dabei ist sowohl das Ausfüllen und Versenden des im Internet bereitgestellten Vordruckes als auch die Beantragung durch eine formlose E-Mail möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthalten muss!

Wer einen Wahlschein beantragen möchte, kann ab sofort mit dem angefügten Vordruck die Briefwahlunterlagen anfordern. Da das Ausfüllen im Dialogverfahren nicht möglich ist, müssen Sie das Formular zunächst downloaden, um es dann ausgefüllt per E-Mail an Ihre Wahlbehörde zurückzusenden. Die E-Mail-Adresse ist bei der zuständigen Wahlbehörde zu erfragen.

Wir weisen darauf hin, dass die angegebenen Daten über E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.

Sie können das Formular aber auch ausgefüllt ausdrucken und in einem frankierten Briefumschlag per Post an die Wahlbehörde übersenden. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen in mündlicher Form bei der Wahlbehörde oder in schriftlicher Form (durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder mittels der Wahlbenachrichtigungskarte) ist auch weiterhin möglich. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Elektronische Beantragung eines Wahlscheins zum ausdrucken (PDF-Dokument)


Wahlbezirke und Wahlberechtigte Einwohner, Stand 07.09.2004

Wahlbezirk Anschrift der
Wahlbezirke
Anzahl der
Einwohner
Wahlberechtigte
Einwohner
1 Borgsdorf, Klub der Volkssolidarität
Bahnhofstr. 50
1288 1056
2 Borgsdorf, Kita "Krümelkiste"
Rosenstr. 50
1267 959
3 Borgsdorf, Feuerwehrdepot
Karl-Marx-Str. 2
1414 1169
4 Hohen Neuend., Jugendclub
Birkenwerder Str. 16
1223 969
5 Hohen Neuend., Kita "Goethestr."
Goethestr. 93
1415 1133
6 Stolpe,Bürgerhaus
Dorfstr. 19
433 381
7 Hohen Neuend., Arbeitslehrezentrum
Karl-Marx-Str. 12
1414 1143
8 Hohen Neuend., Stadthalle
Am Rathaus 1
1501 1172
9 Hohen Neuend., Gesamtschule
Berliner Str. 40/41
1320 1101
10 Hohen Neuend., Stadtbibliothek
Berliner Str. 64a
1274 1049
11 Hohen Neuend., Seniorenclub
Berliner Str. 35
1461 1187
12 Hohen Neuend., Grundschule
Waldstraße 3
1315 1056
13 Hohen Neuend., Tennisclub
An den Rotpfuhlen
1383 1122
14 Bergfelde, Tennisclub
Karlstraße 1
713 611
15 Bergfelde, Grund- u. Realschule
Schulstr. 114651465
1475 1204
16 Bergfelde, Kita "Am Zauberwald"
Triftstr. 9
1427 1163
17 Bergfelde, Kita "Am Zauberwald"
Triftstr. 9
1315 1113
gesamt - 21638 17588