Liebe Wählerinnen, liebe Wähler,

am 28. September 2008 fanden die Kommunalwahlen statt.

Hier auf unserer Homepage bieten wir Ihnen zur Wahl einen aktualisierten Überblick über die Ergebnisse.

Ihr Wahlleiter
Lothar Wolf





Aktuelles

Am 26.08.2008 tagte um 18.00 Uhr der Wahlausschuss zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Stadtverordnetenversammlung.

Seine Aufgabe war es, die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge.

Dabei wurde zunächst die ordnungsgemäße Einreichung der Unterlagen geprüft. Die Frist der Einreichung endete gem. § 69 Abs. 2 KWG am Donnerstag, den 21.08.2008, um 12.00 Uhr.


Der Wahlausschuss stellt nach durchgeführter Prüfung fest, dass alle Unterlagen ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht wurden.

Im Folgenden wurde die inhaltliche Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge hinsichtlich der Anforderungen des KWG und der KWO durchgeführt.


Alle erkannten Mängel konnten einschließlich diverser orthographischer Fehler unter Hinzu-ziehung der Vertrauenspersonen behoben werden.

Daraufhin Beschloss der Wahlausschuss einstimmig die Zulassung des Vorschlages der CDU, den Vorschlag der SPD, den Vorschlag der Partei „Die Linke“, den Vorschlag der „GRÜNE /B90“, den Vorschlag der FDP, den Vorschlag der NPD, den Vorschlag der „Bürger für Borgsdorf“, den „Vorschlag der Familienliste-BAHN“, den Vorschlag des Einzelkandidaten Norbert Matthes, den Vorschlag des Einzelkandidaten Wilfried Schneider und den Vorschlag des Stadtverein zur Kommunalwahl 2008.

Zur Feststellung des Wahlergebnisses wird der Wahlausschuss am 29.09.2008, um 18.00 Uhr erneut im Rathaussaal tagen.

Die Aufnahme der Wahlergebnisse erfolgt am Wahltag in den Diensträumen des Hauptamtes. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, ab 18.00 Uhr daran teilzunehmen.

Die Wahl zum Kreistag wird zeitgleich stattfinden. Diese ist bevorzugt auszuzählen. Aufgrund des Umfanges der Auszählungen der Wahlergebnisse der Stadt Hohen Neuendorf, ist voraussichtlich erst sehr spät mit einem endgültigen Wahlergebnis zu rechnen.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich nach den Ergebnissen der letzten Wahl und der vorgegebenen Nummerierung des Landkreises. Alle weiteren Bewerber schließen sich alphabetisch geordnet an.

 

                                    Platz 1             CDU

                                    Platz 2             SPD

                                    Platz 3             Die Linke

                                    Platz 4             GRÜNE / B90

                                    Platz 5             FDP

                                    Plätze 6-7      andere Bewerber im Landkreis

                                    Platz 8             NPD

                                    Plätz 9-16        andere Bewerber im Landkreis

                                    Platz 17        Bürger für Borgsdorf

                                    Platz 18            Familienliste-BAHN

                                    Platz 19        Herr Norbert Matthes

                                    Platz 20        Herr Wilfried Schneider

                                    Platz 21            Stadtverein

 

Weiterhin bittet die Verwaltung noch dringend um die Meldung von Wahlhelfern. Meldungen sollten an Frau Braun, Sachbearbeiterin im Hauptamt der Stadtverwaltung gerichtet werden.


Wichtige Hinweise für die Wähler

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.

Förmliche Voraussetzung der Wahlberechtigung ist die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Der Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 24.08.2008 für alle Wahlberechtigten, die zu diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften des Brandenburgischen Meldegesetzes in der Stadt Hohen Neuendorf mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung angemeldet sind.

Liegt die Hauptwohnung einer wahlberechtigten Person außerhalb des Wahlgebietes, wird sie am Ort der Nebenwohnung nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des BGB hat.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens zum 13.09.2008 bei der zuständigen Wahlbehörde zu stellen.
Der Antrag muss Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und die genaue Anschrift der wahlberechtigten Person enthalten und versichern, dass der Antragsteller bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat.

Eine Wahlberechtigte Person, die am Stichtag (24.08.2008) bei keiner Meldebörde des Landes Brandenburg angemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den sie sich vor Abschluss des Wählerverzeichnisses anmeldet.

Verlegt eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag (24.08.2008) ihren ständigen Wohnsitz in eine andere Gemeinde des Landes Brandenburg und meldet sie sich vor Abschluss des Wählerverzeichnisses (25.09.2008) bei der Meldebehörde des Zuzugsortes an, so wird sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsortes eingetragen.

Die Wahlbehörde gibt bis zum 28.08.2008 öffentlich bekannt, bei welcher Stelle, wie lange und zu welchen Tageszeiten das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann.

Wahlscheinantrag

Seit In-Kraft-Treten der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2008 sowie zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung kann die Erteilung eines Wahlscheines für die Kommunalwahl auch per E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden.


Wahlbezirke und Wahlberechtigte Einwohner, Stand 26.08.2008

Wahlbezirk Anschrift der
Wahlbezirke
Anzahl der
Einwohner
Wahlberechtigte
Einwohner
1 Borgsdorf, Klub der Volkssolidarität
Bahnhofstr. 12
1384 1172
2 Borgsdorf, Kita "Krümelkiste"
Rosenstr. 50
1506 1166
3 Borgsdorf, Feuerwehrdepot
Karl-Marx-Str. 2
1465 1228
4 Hohen Neuend., Jugendclub
Birkenwerder Str. 16
1577 1260
5 Hohen Neuend., Kita "Zauberstein"
Goethestr. 93
1448 1165
6 Stolpe,Bürgerhaus
Dorfstr. 19
513 453
7 Hohen Neuend., Arbeitslehrezentrum
Karl-Marx-Str. 12
1572 1288
8 Hohen Neuend., Stadthalle
Am Rathaus 1
1488 1155
9 Hohen Neuend., Gesamtschule
Berliner Str. 40/41
1673 1346
10 Hohen Neuend., Stadtbibliothek
Berliner Str. 64a
1541 1292
11 Hohen Neuend., Seniorenclub
Berliner Str. 35
1636 1374
12 Hohen Neuend., Grundschule
Waldstraße 3
1441 1130
13 Hohen Neuend., Tennisclub
An den Rotpfuhlen
1346 1110
14 Bergfelde, Tennisclub
Karlstraße 1
784 642
15 Bergfelde, Grund- u. Realschule
Schulstr. 1
1566 1308
16 Bergfelde, Kita "Am Zauberwald"
Triftstr. 9
1524 1266
17 Bergfelde, Kita "Am Zauberwald"
Triftstr. 9
1440 1219
BW1 Rathaus - -
gesamt - 23904 19574
- - darunter 205 Erstwählerinnen u. Wähler