Liebe Wählerinnen, liebe Wähler,

am 13. Juni 2004 fand die Europawahl statt.

Hier auf unserer Homepage bieten wir Ihnen zur Wahl einen aktualisierten Überblick über die Ergebnisse.

Lothar Wolf
Hauptamtsleiter


Aktuelles


Zur Durchführung der Europawahl am 13. Juni 2004 werden in der Stadt Hohen Neuendorf 17 Wahlvorstände gebildet.

Für die Mitarbeit in den Wahlvorständen werden wahlberechtigte Bürger gesucht.

Gemäß § 83 Abs. 1 und 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden. Außerdem darf nach § 83 Abs. 4 BbgKWahlG niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Interessenten melden sich bitte beim Wahlleiter Herrn Wolf oder Herrn Denzer,

Tel. 528-0, im Rathaus Hohen Neuendorf,

Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf.



Wichtige Hinweise für die Wähler


(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland

oder

b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt.

(2) Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen.

(3) Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland

oder

b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach § 6a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt.

(4) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.

(5) Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk

oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.


Förmliche Voraussetzung der Wahlberechtigung ist die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Der Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 09.05.2004 für alle Wahlberechtigten, die zu diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften des Brandenburgischen Meldegesetzes in der Stadt Hohen Neuendorf mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung angemeldet sind.

Liegt die Hauptwohnung einer wahlberechtigten Person außerhalb des Wahlgebietes, wird sie am Ort der Nebenwohnung nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des BGB hat.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens zum 23.05.2004 bei der zuständigen Wahlbehörde zu stellen.
Der Antrag muss Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und die genaue Anschrift der wahlberechtigten Person enthalten und versichern, dass der Antragsteller bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat.

Eine Wahlberechtigte Person, die am Stichtag (09.05.2004) bei keiner Meldebörde des Landes Brandenburg angemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den sie sich vor Abschluss des Wählerverzeichnisses anmeldet.

Verlegt eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag (09.05.2004) ihren ständigen Wohnsitz in eine andere Gemeinde des Landes Brandenburg und meldet sie sich vor Abschluss des Wählerverzeichnisses (11.06.2004) bei der Meldebehörde des Zuzugsortes an, so wird sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsortes eingetragen.

Die Wahlbehörde gibt bis zum 20.05.2004 öffentlich bekannt, bei welcher Stelle, wie lange und zu welchen Tageszeiten das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann.

Wahlscheinantrag

Seit In-Kraft-Treten der letzten Novellierung des Europawahlgesetzes kann die Erteilung eines Wahlscheines für die Europawahl auch per E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden.

Wir bieten Ihnen hier den Abruf des Wahlscheinantragsformulars zum sofortigen Ausfüllen und Versenden des Dokumentes.

Elektronische Beantragung eines Wahlscheins (PDF-Dokument)


Wahlbezirke und Wahlberechtigte Einwohner, Stand 11.06.2004

Wahlbezirk Anschrift der
Wahlbezirke
Anzahl der
Einwohner
Wahlberechtigte
Einwohner
1 Borgsdorf, Klub der Volkssolidarität
Bahnhofstr. 50
1281 1050
2 Borgsdorf, Kita "Krümelkiste"
Rosenstr. 50
1233 942
3 Borgsdorf, Feuerwehrdepot
Karl-Marx-Str. 2
1408 1166
4 Hohen Neuend., Jugendclub
Birkenwerder Str. 16
1213 962
5 Hohen Neuend., Kita "Goethestr."
Goethestr. 93
1407 1124
6 Stolpe,Bürgerhaus
Dorfstr. 19
426 382
7 Hohen Neuend., Arbeitslehrezentrum
Karl-Marx-Str. 12
1403 1144
8 Hohen Neuend., Stadthalle
Am Rathaus 1
1488 1165
9 Hohen Neuend., Gesamtschule
Berliner Str. 40/41
1331 1105
10 Hohen Neuend., Stadtbibliothek
Berliner Str. 64a
1263 1053
11 Hohen Neuend., Seniorenclub
Berliner Str. 35
1425 1146
12 Hohen Neuend., Grundschule
Waldstraße 3
1306 1047
13 Hohen Neuend., Tennisclub
An den Rotpfuhlen
1372 1109
14 Bergfelde, Tennisclub
Karlstraße 1
709 607
15 Bergfelde, Grund- u. Realschule
Schulstr. 1
1405 1170
16 Bergfelde, Kita "Am Zauberwald"
Triftstr. 9
1410 1155
17 Bergfelde, Kita "Am Zauberwald"
Triftstr. 9
1345 1144
gesamt - 21425 17471