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Ordnungs- und Sozialamt
Fachbereichsleiter
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Herr Alexander Härtel
Obergeschoß, Zimmer 211
Telefon: 03303 / 528116
Telefax: 03303 / 5284001
haertel hohen-neuendorf.de |
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Öffnungszeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
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Fachdienst Ordnungsrecht, Gewerberecht und Brandschutz
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Fachdienstleiter allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe / Brandschutz:
Herr Narewski
Erdgeschoß, Zimmer 106
Telefon: 03303 / 528117
narewski hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter:
Herr Löbig
Erdgeschoß, Zimmer 107
Telefon: 03303 / 528115
loebig hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter:
Herr Schwichtenberg
Erdgeschoß, Zimmer 107
Telefon: 03303 / 528129
schwichtenberg hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiterin:
Frau Wirth
Erdgeschoß, Zimmer 106
Telefon: 03303 / 528133
wirth hohen-neuendorf.de
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Gewerbeamt:
Herr Narewski
Erdgeschoß, Zimmer 106
Telefon: 03303 / 528117
narewski hohen-neuendorf.de
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Außendienst allgemeines Ordnungsrecht:
Ruhender Verkehr
Frau Albrecht
Frau Foth
Herr Müller
Herr Ruch
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Einwohnermeldeamt
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Öffnungszeiten:
Montag: 09.00-12.00 Uhr
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
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Fachdienstleitern:
Frau Schünke
Erdgeschoß, Zimmer 105
Telefon: 03303 / 528128
schuenke hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiterin
Frau Gottschald
Erdgeschoß, Zimmer 104
Telefon: 03303 / 528136
gottschald hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter
Herr Müller
Erdgeschoß, Zimmer 104
Telefon: 03303 / 528136
mueller hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter
Herr Keßler
Erdgeschoß, Zimmer 104
Telefon: (03303) 528160
kessler hohen-neuendorf.de
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Soziales / Kita / Schule
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Fachdienstleiterin:
Frau Mitzlaff
Erdgeschoß, Zimmer 102
Telefon: 03303 / 528134
mitzlaff hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiterin:
Frau Mohr
Erdgeschoß, Zimmer 108
Telefon: 03303 / 528135
Mohr hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter:
Frau Zschammer
Erdgeschoß, Zimmer 108
Telefon: 03303 / 528135
zschammer hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter:
Herr Jutrowski
Erdgeschoß, Zimmer 101
Telefon: 03303 / 528166
jutrowski hohen-neuendorf.de
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Jugendsozialarbeiter
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Sozialarbeiter
Herr Andreas Witt
Waldstraße 4 / DG
Telefon: 03303 / 528163
witt hohen-neuendorf.de
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Kultur, Sport, Tourismus und Bibliotheken
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Fachdienstleiter
Herr Glinka
Obergeschoß, Zimmer 320
Telefon: 03303 / 528202
glinka hohen-neuendorf.de
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Sachbearbeiter
Herr Sedelis
Obergeschoß, Zimmer 320
Telefon: 03303 / 528214
sedelis hohen-neuendorf.de
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Abfallwirtschaft
Ihr Ansprechpartner:
AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH
Breite Str. 47a
16727 Velten
Tel.: 03304-376 0
Fax: 03304-376 266
Mail: info@awu-oberhavel.de
www.awu-oberhavel.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 6.30 - 17.00 Uhr
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Personalausweise / Reisepässe
Personalausweis:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs.2 des Passgesetzes besitzen.
Für die Ausstellung des Ausweises ist grundsätzlich die Personalausweisbehörde zuständig in deren Bezirk die antragstellende Person seine Hauptwohnung hat.Der Antragsteller hat die für die Ausstellung eines Ausweiseses erforderlichen Angaben zu machen und die Nachweise zu erbringen, die zur Feststellung seiner Identität und der Staatsangehörigkeit erforderlich sind. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Zur Beantragung muss vorgelegt werden:
- ein Lichtbild, Größe 35 x 45 mm Frontalaufnahme Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
- der Personalausweis bzw. bei Verlust oder Erstbeantragung die Geburts-oder Abstammungsurkunde
Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 28,80 € und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr 22,80 € und hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt die Beantragung mit einem Sorgeberechtigten.
Die Ausstellung dauert ca 4 Wochen.
Vorläufige Personalausweis:
Unterlagen zur Beantragung wie beim Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und die Gebühr beträgt 10,00€.
Reisepass (ePass):
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen bzw. in die Bundesrepublik einreisen, sind verpflichtet einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Mit der Einführung elektronischer Reisepässe am 01.11.2005 sind neue Richtlinien für Passbilder in Kraft getreten, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können.
Ab 1. November 2007 werden für elektronische Pässe der zweiten Generation auch die Fingerabdrücke erfasst, um die Identitätsprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern
Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher.
In den Chip der neuen ePässe werden die herkömmlichen Passdaten, das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Merkmale können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell ausgelesen und mit dem Passinhaber verglichen werden.
Für die Ausstellung der elektronischen Reisepässe ist grundsätzlich die Passbehörde, in deren Bezirk der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz hat, zuständig.Der Antragssteller hat die für die Ausstellung eines elektronische Reisepasses erforderlichen Angaben zu machen und die Nachweise zu erbringen, die zur Feststellung seiner Identität und der Staatsangehörigkeit erforderlich sind.Vorzulegen sind: der alte Reisepass oder der Kinderausweis/ Kinderreisepass oder der Personalausweis ein biometrie taugliches Lichtbild
1. Bildgröße: 35 x 45 mm
2. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
3. Frontalaufnahme
4. Gesichtsausdruck neutral
5. Foto scharf und kontrastreich
Bei Antragsstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt die Beantragung mit einem Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren werden erhoben ?
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres kostet der elektronische Reisepass 37,50 EUR, bei einer Gültigkeit von 6 Jahren
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres kostet der elektronische Reisepass 59,00 EUR, bei einer Gültigkeit von 10 Jahren.
Bei Expressbestellung (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden) beträgt die Gebühr zusätzlich 32,00€.
Die Gebühr ist bei Antragsstellung zu entrichten.
Die Ausstellung des ePasses dauert ca 4 Wochen.
Kinderreisepass:
Kinder bis zum vollendeten zwöften Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass. Für die Ausstellung des Kinderreisepässes
ist grundsätzlich die Passbehörde, in deren Bezirk das Kind seinen Hauptwohnsitz
hat, zuständig.
Zur Prüfung der Identität muss das Kind persönlich und zusammen mit seinem gesetzlichen Vertreter in der Passbehörde erscheinen.
Die Beantragung des Kinderreisepasses erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten. Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum
Zeitpunkt der Beantragung des Passes das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen; Geburts-
oder Abstammungsurkunde im Original ein biometrie taugliches Lichtbild
1. Bildgröße: 35 x 45 mm
2. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
3. Frontalaufnahme
4. Gesichtsausdruck neutral
5. Foto scharf und kontrastreich
Welche Gebühren werden erhoben ?
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, jedoch längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahr und kostet 13,00 EUR.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau Gottschald Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
Herr Keßler Tel.:03303/528160
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Beglaubigungen / Bescheinigungen
Beglaubigungen:
Folgende Beglaubigungen werden von der Meldebehörde durchgeführt:
Unterschriftsbeglaubigungen (die zu beglaubigende Unterschrift ist vor Ort zu vollziehen)
Beglaubigungen von Ablichtungen, Abschriften usw. soweit es sich nicht um Personenstandsurkunden handelt (die Originale sind vorzulegen)
- für Unterschriftsbeglaubigungen wird eine Gebühr von 3,00 EUR
- für Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen 2,00 EUR
Bescheinigungen:
Folgende Bescheinigungen werden von der Meldebhörde durchgeführt:
Aufenthaltsbescheinigungen
Meldebescheinigungen
Zur Ausstellung ist der Personalausweis oder der Reisepass notwendig.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau Gottschald Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
Herr Keßler Tel.:03303/528160
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Brandschutz ( FFW )
Die Stadt Hohen Neuendorf hat in den Ortsteilen jeweils eine FFW, die den Brandschutz örtlich sowie auch überörtlich wahrnimmt.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel.:03303/528117
Herr Härtel Tel.:03303/528116
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Einwohnermeldewesen / Melderecht
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt für die Stadt Hohen Neuendorf und für die Gemeinde Birkenwerder.
An-, Ab- und Ummeldungen
1. Anmeldung:
Wer eine Wohnung in der Stadt Hohen Neuendorf oder in der Gemeinde Birkenwerder bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der
Meldebehörde Hohen Neuendorf anzumelden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- gültiges Personaldokument
- wenn Kinder mit ziehen, dann auch die Geburtsurkunden
- Wichtig: Bei Anmeldungen von Familien / Lebensgemeinschaften alle Personalausweise zur Änderung mitbringen
2. Abmeldung (nur erforderlich wenn der Verzug ins Ausland erfolgt)
3. Ummeldungen
Wer innerhalb des Meldestellenbereiches in eine andere Wohnung umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Hohen Neuendorf umzumelden.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- gültiges Personaldokument
Die Pflicht zur An-, Ab- oder Ummeldung obliegt demjenigen der eine Wohnung bezieht, aus einer Wohnung auszieht oder in eine andere Wohnung innerhalb
des Meldestellenbereiches umzieht.
Bei einem Verstoß gegen die o.a. Meldepflichten kann der Einwohner mit Geldbuße bis zu 500 EUR belegt werden.
Entstehen Kosten für Sie?
keine
Auskünfte aus dem Melderegister
Wer kann Auskünfte aus dem Melderegister erhalten?
- jeder Bürger, der in Hohen- Neuendorf gemeldet ist, kann persönlich über Daten, die zu seiner Person im Melderegister gespeichert sind, Auskunft erhalten
- andere Personen erhalten im bestimmten Umfang Auskunft aus dem Melderegister
Welche Auskünfte werden an andere Personen erteilt?
- einfache Melderegisterauskunft
- Familienname, Vorname, akademischer Grad, gegenwärtige Anschrift und Tatsache, dass jemand verstorben ist
- erweiterte Melderegisterauskunft
- kann nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erteilt werden und der Betroffene wird bei Erteilung der Auskunft an
eine Privatperson durch das Einwohnermeldeamt informiert
Was ist zu beachten?
- Auskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage und nur nach Zahlung der Gebühr erteilt
Welche Gebühren werden erhoben?
- Auskünfte aus dem Melderegister, die die eigene Person betreffen: kostenfrei
- einfache Melderegisterauskunft bei schriftlicher oder mündlicher Erteilung: 8,00 EUR
- erweiterte Melderegisterauskunft je nachgefragter Person: 12,00 EUR.
Auskunftssperre
Sie können eine Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen; den Antrag auf Auskunfts-
bzw. Übermittlungssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau Gottschald Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
Herr Keßler Tel.:03303/528160
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Fahrerlaubniswesen
Für die Erteilung von Führerscheinen ist grundsätzlich der Landkreis Oberhavel, -Führerscheinstelle-, Heinrich-Grüber-Platz 2, 16515 Oranienburg zuständig.
Im Einwohnermeldeamt Hohen Neuendorf können nachfolgende Führerscheinanträge abgegeben werden
- Begleitendes Fahren ab 17 Jahre- Umtausch / Umstellung des Führerscheins in EU-Klassen
- Ersatzausstellung eines Führerscheins bei Namensänderungen
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins
- Ersterteilung und Erweiterung eines Führerscheins
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- biometrisches Lichtbild (aktuelles Lichtbild der Größe 45x35mm im Hochformat, ohne Rand,
Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung ( bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre )
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Personalausweis des Antragstellers
- vorhandener FührerscheinBei der Antragstellung Begleitendes Fahren ab 17 Jahre muss zusätzlich vorliegen - Antrag zur Teilnahme am Modellversuch
( Benennung der Begleitperson und Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
-je Begleitperson ein Antragsformular und beigefügter Kopie des Führerscheins
Alle abgegebenen und bezahlten Führerscheinanträge werden zur weiteren Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt Oranienburg, Führerscheinstelle weitergeleitet.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau Gottschald Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
Herr Keßler Tel.:03303/528160
KFZ An-, Um- und Abmeldungen
An-, Um- und Abmeldungen von KFZ sind nur im Strassenverkehrsamt Oranienburg , Heinrich-Grüber-Platz 02, 16515 Oranienburg möglich.
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Führungszeugnisse
und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Wo wird ein Führungszeugnis ausgestellt ?
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt
den Antrag dazu stellen Sie persönlich im Meldeamt unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes
eine Vertretung ist nicht möglich
Welche Gebühren werden erhoben ?
Das Führungszeugnis kostet 13,00 EUR
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 EUR
Ihre Ansprechpartner:
Frau Schünke Tel.:03303/528128
Frau Gottschald Tel.:03303/528136
Herr Müller Tel.:03303/528136
Herr Keßler Tel.:03303/528160
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Fundsachen
Beachte: gilt nicht für Tiere
Fundsachen werden im Ordnungsamt abgegeben.
Sie werden in der Stadtverwaltung verwahrt.
Die Fundsachen werden nach Ablauf von 6 Monaten Eigentum des Finders.
Verzichtet der Finder auf das Eigentum, wird die Fundsache versteigert.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Wirth Tel.:03303/528133
Herr Löbig Tel.:03303/528115
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Fremdenverkehr
Durch die Stadt Hohen Neuendorf wurde eine Informationsbroschüre herausgegeben, die kostenlos bestellt werden kann.
Sie enthält alle Sehenswürdigkeiten, Gewerben, Vereine, Hotels, Pensionen und Telefonnummern aller Ämter und deren Ansprechpartner
und gibt damit einen guten Überblick über das Stadtgebiet.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.: 03303/528202
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Gewerberecht
Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung § 14 Abs. 1 ist der Gewerbetreibende verpflichtet,- den Beginn eines Gewerbebetriebes,- die Verlegung der Betriebsstätte,- eine Veränderung im Gewerbegegenstand und- die Aufgabe des Gewerbebetriebes beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Anzeigepflichtige Personen können sein:
- natürliche und juristische Personen,
- Personengesellschaften sowie
- selbstständige Personen.
Online Antragsverfahren ( lokal )
http://www.hohen-neuendorf.de/hnd/admin/gewerbeanmeldung/gewerbeMeldungOnline.php
Online Antragsverfahren über den Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP)
(https://eap.brandenburg.de/web/sbb)
ist es möglich, alle Formalitäten zur Gründung eines Gewerbes auf elektronischem Wege zu erledigen und online zu verfolgen. Voraussetzung dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur und die kostenpflichtige Anmeldung beim EAP-Portal.
Antragsverfahren im Gewerbeamt
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Bei erstmaligen Gewerbeanmeldungen ist zur Identitätsüberprüfung die Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses erforderlich.Zusätzlich der Miet- oder Pachtvertrag für gewerblich genutzte Räume.
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
Entsprechend der vorzunehmenden Gewerbeanzeige:
- Antrag auf Gewerbe
- Anmeldung-Antrag auf Gewerbe
- Ummeldung-Antrag auf Gewerbe- Abmeldung
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
-Anmeldung
(natürliche Person) 26,00 EUR-Anmeldung
(juristische Person) 31,00 EUR
(jede weitere Person 13,00 €)
-Ummeldung 20,00 EUR
-Abmeldung 0 EUR
Die Gebühren für notwendige Erlaubnisse richten sich in der Berechnung nach der Verwaltungsgebührenordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für das Land Brandenburg.
Was sollten Sie sonst beachten?
Gewerbeanzeigen sind unter Verwendung der angegebenen Formular / Vordrucke vorzunehmen.
Minderjährige Antragsteller haben eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes und des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Von der Gewerbeanzeigepflicht ausgenommen sind Tätigkeiten der Urproduktion
(zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau)
freie Berufe
(zum Beispiel freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Dienstleistungen höherer Art, die einer höheren Bildung erfordern)
ärztliche und andere Heilberufe
(zum Beispiel Heilpraktiker, selbstständige Hebammen, Masseure, Krankenpfleger)
Den Empfang einer mangelfreien Gewerbeanzeige hat die Behörde dem Antragsteller schriftlich zu bescheinigen.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel: 03303/528117
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Gewerbewesen / Gaststättenwesen / Sperrzeit
Ihre Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel.:03303/528117
Frau Wirth Tel.:03303/528133
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Hausnummernvergabe
Ihr Ansprechpartner:
Herr Schwichtenberg Tel.:03303/528129
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Hundehaltung
Neben der steuerlichen Anmeldung aller Hunde, besteht die Pflicht nach der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Hunde die größer als 40 cm im Widerrist (Schulterhöhe) oder schwerer als 20 kg sind, im Ordnungsamt anzuzeigen. Hierzu muss ein Formular ausgefüllt und vom Hundehalter unterschrieben ans Ordnungsamt gegeben werden. Zum Download im Downloadberreich
Bitte beachten Sie, dass jeder anzeigepflichtige Hund einen MikrochipTransponder gemäß ISO-Standard (bei jedem Tierarzt erhältlich) haben muss, der die Identität der Hundes zweifelsfrei erkennen lässt. Tätowierungen reichen nicht aus.
Weiterhin muss der Halter eines anzeigepflichtigen Hundes seine Zuverlässigkeit dadurch nachweisen, dass er bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt. Geben Sie bitte als Antragsgrund "Hundehaltung" an und benennen Sie das Ordnungsamt, dass das Führungszeugnis bekommen soll.
Wird der Hund an einen anderen Halter abgegeben oder verstirbt das Tier, ist das dem Ordnungsamt mitzuteilen.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Wirth, Tel.: 03303/528133
Herr Löbig, Tel.: 03303/528115
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Jagdhaltung
Ihre Ansprechpartner:
Frau Wirth, Tel.: 03303/528133 Herr Löbig, Tel.: 03303/528115
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Jugendaustausch
Die Stadt unterstützt durch finanzielle Mittel den Jugendaustausch mit allen Partnerstädten und darüber hinaus auch mit allen freien Trägern, die sich um die internationale Begegnung von Jugendlichen kümmern. Anträge sind rechtzeitig formlos an die Verwaltung zu richten.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Sedelis Tel.: 03303/528214
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Kultur, Sport und Tourismus
Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.: 03303/528202
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Kontrolle ruhender Verkehr
Ihr Ansprechpartner:
Herr Schwichtenberg Tel.:03303/528129
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Lohnsteuerkarten
Ab dem Jahr 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihre Gültigkeit.
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte nach Ablauf des Jahres 2010 weiter aufbewahren und die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen. Erst nach der Einführung des elektronischen Verfahrens im Jahr 2012 darf die Karte wie bisher vernichtet werden.
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus.Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird wie bisher die Lohnsteuerkarte 2010 oder ggf. die ausgestellte Ersatzbescheinigung vom bisherigen Arbeitgeber zurückgegeben und dem neuen Arbeitgeber ausgehändigt.
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel u.s.w.) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
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Marktangelegenheiten
Ihre Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel.:03303/528117
Frau Wirth, Tel.: 03303/528133
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Obdachlosenangelegenheiten
Ihre Ansprechpartner:
Frau Wirth, Tel.: 03303/528133
Herr Löbing, Tel.: 03303/528115
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Städte und Gemeindepartnerschaften
der Stadt Hohen Neuendorf mit den Stadtteilen Bergfelde, Borgsdorf
und Hohen Neuendorf:
Gemeinde
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Partnerstadt /Gemeinde
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besteht seit
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Inhalte der Partnerschaften
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OT Borgsdorf |
Stadt Fürstenau |
15.06.1991 |
Zusammenarbeit kommunalpolitisch, kulturell, wirtschaftl. Koordinierg. Vereinsarb., freie Jugendarbeit
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OT Bergfelde |
Stadt Maing
(Frankreich) |
Mai 1992 |
pol.Meinungsaustausch Kommunikation, Jugend- und Schüleraustausch
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OT Hohen Neuendorf |
Stadt Müllheim
(Baden Würtemberg) |
01.05.1992 |
Zusammenarb.komm., politisch, kulturell,wirtschaftl., Vereins-u. Jugendarbeit
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OT Hohen Neuendorf |
Gemeinde
Janow Podlaski
(Polen) |
14.11.1995 |
Erfahrungsaustausch, Fremdenverk., Wirtsch. Entw.,Umweltschl,Kultur, Erholung. usw.
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Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.: 03303/528202
Herr Sedelis Tel.: 03303/528214
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Schiedsstelle
Ihr Ansprechpartner:
Herr Narewski Tel.:03303/528117
Herr Härtel Tel.:03303/528116
Vorsitzende:
Frau Christiane Marewski
Stellvertreter:
Christoph Bach
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Stadtbibliothek / Schulbibliotheken
Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Kultur-und Dienstleistungseinrichtung mit einem vielseitigem Medienangebot für alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Hohen Neuendorf. Als Informations-und Kommunikationszentrum offeriert sie ihre Angebote derzeit an 5 Standorten :
- Hauptstelle Schönfließer Straße
- Öffentliche Schulbibliothek Waldgrundschule Hohen Neuendorf
- Öffentliche Schulbibliothek Ahorngrundschule Bergfelde
- Öffentliche Schulbibliothek Grundschule Borgsdorf
- Öffentliche Schulbibliothek Grundschule Niederheide
Zum Zwecke der Information, Fortbildung, Unterhaltung und Freizeitgestaltung steht Ihnen im Bibliotheksnetz der Stadt Hohen Neuendorf ein vielfältiges und ständig aktualisiertes Angebot von Romanen, Sach-und Fachliteratur, Kinder-und Jugendliteratur, Zeitschriften, Hörbücher, CDs, CD-ROMs und DVDs zur Nutzung und Ausleihe bereit.
Ein motiviertes Mitarbeiterteam steht Ihnen durch kompetente Beratung zur Seite. Unser gemeinsames Ziel ist die
Förderung von Lese-und Informationskompetenz bei den Kindern.
Unsere Angebote :
- Bibliothekseinführungen
- Themenveranstaltungen
- Bilderbuchkino
- Bibliotheksführerschein für Vorschüler und Schüler der 3. Klassen
- Lesenächte
- Lese-Club
- Lesungen
- Lesungen in den Seniorenzentren der Stadt Hohen Neuendorf
- Fernleihe
Bibliotheken? Find ich gut,
das sagen jedenfalls unsere Leser.
Wir würden uns freuen, wenn Sie vorbeischauen und sich über das vielfältige Medienangebot unserer Bibliotheken im Stadtnetz informieren. Bei uns gibt es viel zu entdecken.
Aktuelle Informationen finden Sie auch zusätzlich in unserem Web Opac unter:
http://bibliothek.hohen-neuendorf.de
Ihr Bibliotheksteam
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Sport und Freizeit
Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.: 03303/528202
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Tourismusinformation
Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.: 03303/528202
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Soziales / Kita /Schule
Ihr Ansprechpartner Soziales / Kita:
Frau Mohr
Tel.:03303/528135
Kita
- Feststellung des Rechtsanspruchs
- Kontrolle des Planes und der Abrechnung der freien Träger
- Statistiken und Abrechnungen gegenüber dem Kreisjugendamt über betreute Kinder
- Bearbeitung der Anträge auf Bezuschussung
- Bescheiderteilung, Rückforderung oder Nachzahlung von Zuschüssen
- Bearbeitung der Meldungen aus den Kitas bezüglich An- und Abmeldungen - zur Erstellung von Prognosen
- Koordinierungsfunktion
Tagespflege
- Beratung von Eltern und Vermittlung an Tagespflegepersonen
- Vorbereitung, Ausfertigung und Beendigung von Tagespflegeverträgen, Änderungen
- Feststellung Betreuungsbedarf und Ausfertigung von Leistungsbescheiden
- Berechnung von Elterneinkommen und Elternbeiträgen
Ihr Ansprechpartner Soziales / Schule:
Herr Jutrowski
Tel.:03303/528166
- Projektförderung/Zuweisung/Zuschüsse/Verwendungsnachweise
- Beschaffung Ausstattungsgegenstände / Sport-, Lehr- u. Lernmittel
- Abschluss Verträge (Personenbeförderung, Schulraumnutzung und ähnliches)
- Statistiken (Schülerlisten etc.)
- Organisation, Kuratorium Jugendclub, Ausschreibung bei investiven Maßnahmen
- Antragsbearbeitung WBS, Bescheiderteilung
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Vereinswesen / Vereinsförderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Richtlinie zur Förderung des Vereinswesens erlassen. Darin ist die Förderung der Vereine mit Sitz in Hohen Neuendorf geregelt.
Formgebundene Anträge zur Förderung sind in der Stadtverwaltung erhältlich.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Glinka Tel.: 03303/528202
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Verkehrsrecht
Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO);
Hinweise zu verkehrsrechtlichen Anordnungen für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs.6 StVOFür Arbeitsstellen, die sich auf den Verkehr auswirken, sind verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Dies ist auch der Fall, wenn die Arbeiten (z.B. Aufgrabungen) im Gehweg oder im Bankett unmittelbar neben der Fahrbahn durchgeführt werden.Ein Privatmann (dies gilt auch für Bau-Unternehmen) darf ohne eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs.6 StVO keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aufstellen; als Verkehrseinrichtungen zählen u.a. auch Leitkegel, Leitbaken und Absperrschranken.Die Verkehrsanordnungen für Straßen innerhalb der Stadt Hohen Neuendorf werden von der Straßenverkehrsbehörde dem Landratsamt Oranienburg als untere Straßenverkehrsbehörde erlassen. Die "Straße" umfaßt dabei die Fahrbahn, Bankette, Parkstreifen und auch straßenbegleitende Geh- und Radwege, selbst wenn diese nicht unmittelbar mit einem Bordstein an die Fahrbahn grenzen.Anzumerken ist, daß diese Regelungen auch für die Aufstellung von Containern, Baugerüsten oder für das Lagern von Baumaterial gelten.
Zusätzlich zu einer Verkehrsanordnung ist immer eine Zustimmung (in Form einer Sondernutzungserlaubnis oder einer Gestattung) des Straßenbaulastträgers erforderlich.Das Verfahren bei der Straßenverkehrsbehörde wird wesentlich dadurch erleichtert, wenn alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Erlaß einer Verkehrsanordnung vorgelegt werden. Mit dem Antrag ist unbedingt ein aussagekräftiger Lageplan (oder eine Skizze) über die beabsichtigte Arbeitsstelle vorzulegen.Aus diesen Unterlagen muß der Sachbearbeiter alle für seine Entscheidung erforderlichen Angaben (z.B. Breite der Fahrbahn oder des Gehweges, Umfang der Baustelle, vorhandene Markierungen) entnehmen können. Wird die Arbeitsstelle in mehreren Abschnitten durchgeführt, ist dies deutlich in den Plänen zu vermerken.
Außerdem ist in dem Antrag anzugeben, ob in arbeitsfreien Zeiten andere Absicherungsmaßnahmen in Betracht kommen und welche Person während der Dienstzeit bzw. außerhalb der Dienstzeit (unter Angabe der Telefon-Nr.) verantwortlich ist.Es werden grundsätzlich nur noch schriftliche Anträge mit o.g. Anlagen bearbeitet.Die Stadt Hohen Neuendorf hat in der Vergangenheit immer wieder feststellen müssen, daß Bauarbeiten ohne die vorgeschriebene Verkehrsanordnung nach § 45 Abs.6 StVO begonnen wurden. Es wird darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen für den Verantwortlichen ein Bußgeld festgesetzt werden kann.Außerdem kann im Verkehrszentralregister in Flensburg darüber hinaus Punkte eingetragen werden.Abschließend weisen wir darauf hin, daß Anträge mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen sind.
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Zuschüsse zu Partnerschaften
Die Stadt Hohen Neuendorf kann nach Maßgabe einer Richtlinie und der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung sowie der vom LandBrandenburg erlassenen Verwaltungsvorschrift (VV), in Verbindung mit den §§ 48 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg.) und des jeweils gültigen Haushaltsplanes der Stadt Hohen Neuendorf Zuwendungen für Maßnahmen der ehrenamtlichen Gemeinwesensarbeit vergeben.
Um bei der Vergabe der Mittel den Gleichbehandlungscharakter zu stärken und die Möglichkeit anzubieten, auch anderen im Bereich der Jugend- und Seniorenarbeit, Bildung, Kultur und Sport tätigenden den Weg zu Fördermitteln zu ebnen, hat die Stadtverordnetenversammlung eine Richtlinie zur Förderung der kommunalen Partnerschaftsbeziehungenam 26.06.1997 erlassen.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Sedelis Tel.: 03303/528214
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